AGB |
Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen
REFA - Landesverband Sachsen e.V.
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftragsverhältnisse zwischen dem REFA - Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung – Landesverband Sachsen e.V. ( im folgendem REFA - Verband) und dem Teilnehmer bzw.Auftraggeber über die Durchführung von Seminaren, soweit sich nicht aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt
2. Es wird unterschieden zwischen Seminaren mit Teilnehmern aus unterschiedlichen Firmen und Einrichtungen (offene Seminare) und Seminaren, die speziell für eine Firma oder für Teilnehmer aus vereinbarten Kooperationsbeziehungen durchgeführt werden (Firmenseminare).
Regelungen für offene Seminare:
3. Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.
4. Anmeldungen können schriftlich, auch elektronisch oder mündlich erfolgen. Mündliche Anmeldungen müssen vom Teilnehmer schriftlich bestätigt werden.
5. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da die mögliche Teilnehmerzahl vielfach begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.
6. Wird eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 30 % der Gebühren sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Lehrgang nicht anwesend sind und sich vor Lehrgangsbeginn nicht abgemeldet haben, stellt der REFA – Verband einen Betrag in Höhe von 50 % der Gebühren in Rechnung, welcher sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen ist.
Bricht ein Teilnehmer einen Lehrgang aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Ausbildungsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Lehrgang gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen einen Lehrgang vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so wird trotzdem die gesamte Gebühr fällig.
Teilnehmer mit Bildungsgutschein können durch Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Seminarteilnahme ohne Gebühren stornieren.
7. Der REFA-Verband behält sich vor, ausgeschriebene Lehrgänge bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die bereits gezahlte Teilnehmergebühr ohne Abzug zurückzuerstatten. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
8. Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Lehrgangsbesuch ausgeschlossen werden. Schadensersatzforderungen des Teilnehmers sind für diesen Fall ausgeschlossen.
9. Es gelten die im jeweiligen gültigen Veranstaltungsprogramm ausgedruckten Gebühren für Lehrgangsabschnitte, die im gleichen Jahr besucht werden.
10. Besondere Konditionen, wie Teil- /Ratenzahlungen oder mögliche Darlehen über Banken sowie andere Regelungen, die in diesem Zusammenhang stehen, sind mit dem Teilnehmer/Veranstalter beiderseits vertraglich zu regeln.
11. Der Teilnehmer verpflichtet sich
- zur regelmäßigen Teilnahme an den besuchten Lehrgängen,
- mit einer Anwesenheitskontrolle einverstanden zu sein,
- die Prüfungsrichtlinien für den von ihm besuchten Lehrgang anzuerkennen (Prüfungsrichtlinien werden dem Teilnehmer ausgehändigt/erläutert oder liegen in den Einrichtungen des REFA Verbandes zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten aus)
- die Hausordnung und die Arbeitsschutzvorschriften am Ort der Lehrgangsveranstaltung anzuerkennen.
Regelungen für Firmenseminare:
12. Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich aus der jeweiligen Seminarspezifikation, die Gegenstand des Angebotes ist.
13. Der REFA - Verband stellt für das jeweilige Seminar Fachdozenten sowie das einschlägige Lehr- und Lernmaterial zur Verfügung.
Der Auftraggeber wird die Durchführung des Seminars durch geeignete Maßnahmen, wie Bereitstellung von Geräten, Medien und von sachgerecht ausgestatteten Schulungsräumen unterstützen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Anpassung des Seminarprogramms, der Vorgehensweise oder des Schulungsmaterials an spezifische Wünsche des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
14. Für die Fälligkeit der Leistung gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot festgelegten Termine bzw. Regelungen.
Falls der REFA -Verband bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Vorsatz nicht geltend gemacht werden.
Nimmt der Auftraggeber das Seminar nicht zum vereinbarten Termin ab, so bleibt dem REFA - Verband das Recht zur Berechnung seines entgangenen Erlöses, wenn der Dozent nicht anderweitig gleichwertig eingesetzt werden kann.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den REFA - Verband, die Erfüllung des Auftrages um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem REFA - Verband die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
15. Die Seminargebühren einschließlich Lehrunterlagen und sonstige Hilfsmittel ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Die Reisekosten und Spesen des Dozenten übernimmt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
16. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, selbst das Seminar abzuhalten.
17. Die Weiterbildungsmaßnahmen des REFA-Verbandes stehen jedem Bildungswilligen offen. Soweit für einzelne Lehrgänge Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind, wurden diese nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen.
18. Der im Seminar vermittelte Lehrstoff, der in den Seminarunterlagen dokumentiert ist, und die verwendeten Formulare unterliegen dem Copyright. Kein Teil der Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des REFA - Verbandes in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
19. Die Lehrgangsgebühren sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21b UStG. Bücher und einige andere Lehrmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Die dafür anfallende Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Gebühren enthalten.
20. Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. Der REFA - Verband ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
21. Der REFA-Verband kann den Teilnehmern gegenüber keine Haftung übernehmen, insbesondere bei Unfällen und Verlust bzw. Beschädigung von Kleidungsstücken.
22. Gemäß Abschnitt 26.1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Anschrift in einer Datei speichern und in automatischen Verfahren bearbeiten.
23. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Sinne mangelhafte Bestimmungen durch solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher oder juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.
24. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.
REFA -Landesverband Sachsen e.V.
Dresden, den 12.10.2009





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