Förderungen


Agentur für Arbeit - Förderung der beruflichen Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden. Neben der Förderung von Arbeitsuchenden unterstützt die Bundesagentur für Arbeit auch Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Unternehmen können bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt werden. Gefördert werden können sowohl die Lehrgangskosten als auch das Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten.

Wie hoch kann die Förderung sein?

BetriebsgrößeÜbernahme der LehrgangskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50 Beschäftigte100 % (Soll-Förderung)75 %
50 bis 499 Beschäftigte50 %50 %
ab 500 Beschäftigte25 %25 %

Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden. Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vor, können die Förderungen unter bestimmten Voraussetzungen um 5 Prozentpunkte erhöht werden.

Voraussetzungen

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden; diese müssen nicht am Stück absolviert werden.
  • Die berufliche Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
  • Die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten gehen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus.
  • Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

...weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur individuellen Förderung von Beschäftigten

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein fördern. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.

Mit dem Bildungsgutschein wird zugesichert, dass die Kosten einer zugelassenen beruflichen Weiterbildung übernommen werden. Der ausgewählte Bildungsträger und die Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden können, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt.

...weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein

Qualifizierungsgeld – Arbeitsplätze durch Weiterbildung sichern

Wenn sich Tätigkeiten durch Strukturwandel grundlegend verändern, kann Weiterbildung dazu beitragen, Beschäftigung im Unternehmen zu sichern. Das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, denen durch strukturwandelbedingte Veränderungen ein Verlust des Arbeitsplatzes droht und denen durch Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden soll.

Das Qualifizierungsgeld beträgt grundsätzlich 60 % der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind beträgt es 67 %. Die Kosten der Weiterbildung trägt bei diesem Fördermodell grundsätzlich der Arbeitgeber.

Wesentliche Voraussetzungen

  • Der Bildungsträger ist nach AZAV für die Förderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung geht über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus.
  • Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
  • Für das Qualifizierungsgeld gelten darüber hinaus besondere betriebliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf.

...weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Qualifizierungsgeld

Hinweis

Die Fördermöglichkeiten sind von den jeweiligen persönlichen, betrieblichen und maßnahmebezogenen Voraussetzungen abhängig. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Anträge sollten grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.


SAB - Weiterentwicklung durch individuelle Fortbildung

Hier finden Sie weitere Informationen zur neuen Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung aufgrund der Entscheidung des sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2023/2024. Die rechtlichen Grundlagen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen werden derzeit erarbeitet. Weitere Details zum Start der Förderung und zur öffentlichen Bekanntgabe finden Sie in Kürze hier.

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SAB -Investition in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft

Hier finden Sie weitere Informationen zur neuen Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung aufgrund der Entscheidung des sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2023/2024. Die rechtlichen Grundlagen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen werden derzeit erarbeitet. Weitere Details zum Start der Förderung und zur öffentlichen Bekanntgabe finden Sie in Kürze hier.

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