Förderungen


SAB - Weiterbildungsscheck individuell

Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für bessere Aufstiegschancen im Job. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern.

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SAB - Weiterbildungsscheck betrieblich

Beim Einzelbetrieblichen Förderverfahren übernimmt der Europäische Strukturfonds zwischen 45 und 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Das Verfahren ist einfach: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein.

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SAB - Aufstiegsbafög

Das Meister-BAföG setzt sich aus Zuschuss und Darlehen zusammen und unterstützt nicht nur angehende Meister, sondern Handwerker und Fachkräfte bei der Fortbildung und Gründung einer Existenz. Die Förderung gilt für alle Berufsbereiche. Voraussetzung ist der Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.

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Agentur für Arbeit - Bildungsgutschein

Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine an Empfänger von Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.

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Agentur für Arbeit - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie zwar keine Weiterbildung finanzieren, aber ein Coaching oder andere Qualifizierungen. Mit dieser Art von Maßnahmen können Sie Ihre Chancen auf einen Job aktiv verbessern. Mit dem Gutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter zu, dass die Kosten für Ihre Maßnahme übernommen werden –  vorausgesetzt, sie erfüllt die Voraussetzungen, die auf dem AVGS vermerkt sind. 

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Agentur für Arbeit - Weiterbildung von Beschäftigten

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Lehrgänge müssen entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.

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Agentur für Arbeit - Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

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