§ 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes - Zweck und Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Erkenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung, der Betriebsorganisation und der Unternehmensentwicklung sowie auf verwandten Gebieten gemäß der REFA - Methodenlehre mit dem Ziel, Effektivität und Humanität der Arbeit in Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Verwaltung im Freistaat Sachsen zu fördern.
- Zur Erfüllung von Zweck und Aufgaben führt der Verband Tagungen und Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung durch. Er fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch, koordiniert die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und gibt Informationsmaterial und Schriftenreihen heraus.
- Bildungsmaßnahmen werden von fachlich und pädagogisch einschlägig qualifizierten und durch REFA autorisierten Fachkräften, vorzugsweise von REFA - Lehrern, durchgeführt.
- Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der gültigen Abgabeordnung. Er stellt seinen Rat und seine Mitarbeit auf allen Gebieten seines Aufgabenbereiches unparteiisch den jeweiligen Interessenten zur Verfügung.
- Parteipolitische Betätigung des Verbandes ist ausgeschlossen.
- Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Verbandes werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Eine Verteilung an die Mitglieder oder an einen Personenkreis ist ausgeschlossen, auch im Falle der Auflösung des Verbandes. Keine Person darf durch Aufwendungen, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, begünstigt werden.
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